Kontrollierte Ursprungsbezeichnung für Weine aus Graubünden
Ein Beitrag von Karl Kalt

Mit dem Jahrgang 2008 wird auch in Graubünden die kontrollierte Ursprungsbezeichnung AOC eingeführt. Hierzu lassen wir Karl Kalt zu Wort kommen: Der in Maienfeld lebende Weinakademiker vermittelt in Seminaren Weinwissen, beantwortet Fragen rund um den Wein oder organisiert Ihren ganz privaten Weinevent.

"AC, AOC, DO, DOC, DOCG, IGT, VDQS, etc.; Abkürzungen, welche auf ausländischen Weinen gang und gäbe sind. Nun schwappt diese Welle auch auf uns über! Was in den Kantonen Tessin und Wallis bereits eingeführt wurde, wird mit dem Jahrgang 2008 auch in unseren Gefilden umgesetzt: die kontrollierte Ursprungsbezeichnung. Auf den Weinetiketten wird die Kurzform dieser "kontrollierten Ursprungsbezeichnung" zu finden sein, wohl einheitlich in der französischen Form "AOC" (appellation d'origine contrôllée), weniger in der deutschen Version "KUB". Um dem schweizerischen Föderalismus gerecht zu sein, gibt es für das Tessin das "DO" oder "DOC".

Ein Blick in die Geschichtsbücher sagt uns, dass 1923 die erste wirkungsvolle AOC im Gebiet des Château-Neuf-du-Pape eingeführt wurde. Darin wurde einerseits das Anbaugebiet geographisch genau definiert, andererseits wurden Richtlinien, wie: erlaubte Rebsorten, Methoden des Rebschnitts und der Erziehung, aber auch der Mindest-Alkoholgehalt erlassen. 1935 wurde in Frankreich die Dachorganisation INAO gegründet, welche dieses Prinzip für das ganze Land übernahm. Die ursprünglichen Bestimmungen wurden im Laufe der Jahre ergänzt und beinhalten heute auch Kriterien, wie: Reifegrad und Alkoholgehalt, Erträge, Weinbereitung, etc. Dieses französische Modell der kontrollierten Ursprungsbezeichnung diente vielen anderen Ländern als Vorbild und findet in der einen oder anderen Form ihre Anwendung.

Den Weinfreund wird es wohl weniger interessieren was aussen steht, als vielmehr, was es mit dem Wein drinnen auf sich hat? Um es kurz zu machen, eigentlich bleibt alles beim Alten! Gemäss der Weinverordnung vom 14. November 2007 sind AOC Weine, Weine, welche mit dem Namen eines geographischen Gebietes eines Kantons bezeichnet sind und bestimmten Anforderungen entsprechen. Die Festlegung dieser Anforderungen obliegt dem jeweiligen Kanton. Da die Richtlinien

für Qualitätsweine im Kanton Graubünden seit Jahren strenger sind als die Minimalanforderungen der "Eidgenössischen Weinverordnung", sieht der Rebbaukommissär Hans Jüstrich diesbezüglich keinen Handlungsbedarf. Als kleinere Änderung muss der Winzer alle 3 Jahre Proben seines Weines der Fachstelle zur Prüfung einreichen. Der Malanser Blauburgunder 2008 AOC wird uns demnach genauso schmecken wie der Malanser Blauburgunder 2007."

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